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Überführung eines Verstorbenen aus der Schweiz in die Ukraine
ab 3.300 € einschließlich Dokumenten, Sarg und Fahrt in Ihre Stadt. Den genauen Preis nennen wir Ihnen innerhalb von 5 Minuten.
Wir holen den Verstorbenen aus jedem Kanton ab, ob in Zürich, Genf, Basel, Bern, Lausanne oder in einem Bergdorf, und bringen ihn nach Hause in die Ukraine. In der Schweiz hat jeder Kanton eigene Behörden und eigene Regeln. Damit befassen wir uns für Sie.
Am Telefon sprechen wir Ukrainisch, Englisch, Polnisch und Deutsch.
Vielen Dank. Wir rufen Sie zurück. In dringenden Fällen erreichen Sie uns unter: +380 77 882 77 77.
- Seit 2015 bringen wir Verstorbene nach Hause
- Ukrainisches Unternehmen Unternehmensnummer (EDRPOU) 46261246
- Vertrag mit festem Preis
- 35 Länder mit „ab“-Preisen
- Eigene Werkstatt Särge und Bestattungsbedarf
- 24/7 eine Nummer für den ganzen Weg
Wenn es gerade erst passiert ist
- Jederzeit anrufen oder schreiben. Wir sagen Ihnen, was Sie dem Krankenhaus und der Polizei sagen können, und übernehmen den Kontakt mit ihnen.
- Suchen Sie die Versicherungspolice heraus, falls es eine gibt. Davon hängt die Erstattung ab.
- Nennen Sie zwei Städte. Wo es geschah. Wohin wir den Verstorbenen bringen. Das genügt für den Preis. Der Pass folgt später.
So arbeiten wir in der Schweiz
Die Schweiz gehört nicht zur EU und hat eigene Vorschriften für die Überführung von Verstorbenen. Die Genehmigung, einen Verstorbenen ins Ausland zu überführen, der Leichenpass, stellen kantonale Behörden aus, nicht eine einzige staatliche Stelle. Deshalb klären wir zuerst, in welchem Kanton der Todesfall eingetreten ist.
Sie rufen uns an
Nennen Sie uns den Kanton, den Ort, an dem sich der Verstorbene jetzt befindet, und wer aus der Familie erreichbar ist. Den Preis nennen wir Ihnen sofort.
Die ärztliche Todesbescheinigung
Mit der ärztlichen Todesbescheinigung beginnt alles.
Eine Bestattungsgenehmigung, falls nötig
Bei einem nicht natürlichen Tod oder bei ungeklärter Ursache verlangt der Kanton sie, bevor er den Leichenpass ausstellt.
Einsargung und Versiegelung
Wir erstellen ein Protokoll und bestätigen, dass im Sarg nur die namentlich genannte Person und ihre persönlichen Gegenstände liegen.
Der Leichenpass
Die kantonale Genehmigung, den Verstorbenen ins Ausland zu überführen.
Die Papiere für die ukrainische Grenze
Die Sterbeurkunde mit Apostille und Übersetzung sowie eine Bescheinigung über das Fehlen verbotener Gegenstände im Sarg, die das ukrainische Konsulat legalisiert hat.
Die Reise nach Hause
Auf der Straße oder mit einem Flugabschnitt. Danach übergeben wir den Verstorbenen der Familie in der Ukraine.
Wir berechnen Ihren Preis
Anrufen oder Nummer hinterlassen.
Dokumente in der Schweiz
Um einen Verstorbenen aus der Schweiz auszuführen, brauchen Sie eine Genehmigung, den Leichenpass. Das Verfahren ist in jedem Kanton anders. Als Beispiel zeigen wir, wie es in den Kantonen Aargau und Solothurn abläuft. Die Regeln Ihres Kantons klären wir am ersten Tag.
Kanton Aargau
Den Leichenpass stellt das Zivilstandsamt (Standesamt) des Bezirks aus, in dem die Person verstorben ist.
Zuvor erstellen wir ein Protokoll über die Einsargung und die Versiegelung: das Einsargungs- und Versiegelungsprotokoll.
Die Genehmigung wird erst erteilt, wenn nachgewiesen ist, dass der Verstorbene richtig in den Sarg gelegt wurde und dass im Sarg nur die im Dokument genannte Person und ihre persönlichen Gegenstände liegen.
Kanton Solothurn
Den Leichenpass stellen ebenfalls die Zivilstandsämter aus. Verlangt werden nur Originale:
- die ärztliche Todesbescheinigung;
- eine Bestattungsgenehmigung, falls es sich um einen nicht natürlichen Tod handelt oder die Ursache ungeklärt ist;
- der Pass des Verstorbenen;
- der Aufenthaltstitel (Ausländerausweis), falls es einen gab.
Was wir von Ihnen brauchen
- Den Pass des Verstorbenen und seinen Schweizer Aufenthaltstitel, falls Sie sie haben.
- Ihren Pass und einen Nachweis, dass Sie Angehörige oder Angehöriger sind.
- Ihre Zustimmung, dass wir im Namen der Familie handeln. Alles Weitere erledigen wir.
Die ersten Schritte in den ersten Stunden stehen auf der Seite „Was tun, wenn ein Angehöriger im Ausland stirbt“. Die allgemeine Liste der Papiere finden Sie im Bereich „Dokumente“.
Die Botschaft der Ukraine in der Schweiz
Die Botschaft der Ukraine in der Schweizerischen Eidgenossenschaft befindet sich in Bern. Sie ist auch für Liechtenstein zuständig. Honorarkonsulate gibt es in Freiburg (Fribourg) und in Vaduz (Liechtenstein).
Die ukrainische Vertretung in Genf ist die Ständige Vertretung bei den Vereinten Nationen, kein Konsulat. Bringen Sie Dokumente für die Überführung eines Verstorbenen nicht dorthin.
- Der Konsul registriert den Tod eines Staatsbürgers der Ukraine und stellt die erste Sterbeurkunde ohne Konsulargebühr aus.
- Er stellt eine Bescheinigung aus, mit der Sie in der Ukraine die Bestattungsbeihilfe beantragen.
- Das Konsulat legalisiert die Bescheinigung über das Fehlen verbotener Gegenstände im Sarg, die das ukrainische Recht verlangt.
- Nach einem Todesfall ist konsularische Hilfe auch außerhalb der Dienstzeiten, an Wochenenden und an Feiertagen möglich.
Bevor wir die Unterlagen einreichen, klären wir mit der Botschaft in Bern, welche Dokumente sie in Ihrem Fall verlangt.
So bringen wir den Verstorbenen aus der Schweiz nach Hause
Die Schweiz ist Vertragspartei der internationalen Übereinkommen über die Beförderung von Verstorbenen. Mit einem Leichenpass reist ein versiegelter Sarg auf dem Luft- oder Landweg ohne Grenzkontrolle durch die Länder auf seinem Weg. Die Ukraine ist keine Vertragspartei des Straßburger Übereinkommens über die Leichenbeförderung. Deshalb brauchen Sie an der ukrainischen Grenze zusätzlich die Sterbeurkunde und die Bescheinigung über das Fehlen verbotener Gegenstände im Sarg.
Ganz auf der Straße
Unser Spezialfahrzeug holt den versiegelten Sarg in der Schweiz ab und bringt ihn in Ihre Stadt in der Ukraine, durch Österreich oder Deutschland und dann durch Ungarn oder Polen.
Flugzeug und Straße
Aus dem Westen der Schweiz, aus Genf oder Lausanne, ist die Fahrt auf der Straße am längsten, deshalb ist dort ein Flug sinnvoller. Direktflüge in die Ukraine versprechen wir nicht: Das Flugzeug fliegt zu einem Flughafen in der Nähe der Ukraine (Warschau, Rzeszów oder Kischinau). Der Flugabschnitt dauert ab 2,5 Stunden, danach geht es auf der Straße weiter.
Dauer der Reise
Die Reise des Verstorbenen in die Ukraine dauert ab 24 Stunden nach der Abholung. Die Dauer hängt vom Kanton ab und davon, wie schnell die Dokumente ausgestellt werden.
An der ukrainischen Grenze muss der Verstorbene in einem hermetischen Metallsarg liegen, der versiegelt ist. Die Zollabfertigung erfolgt mit einer schriftlichen Erklärung, die wir vorbereiten. Mehr dazu unter „Lufttransport“ und „Straßentransport“.
Urne mit Asche aus der Schweiz
Wir holen die Urne in jedem Kanton im Krematorium oder an einem Aufbewahrungsort ab. Sie reist auf der Straße über Österreich oder Deutschland oder per Flugzeug, je nach Stadt und Ihren Terminen.
Jeder Kanton hat eigene Regeln und Ämter. Welche örtlichen Papiere die Urne braucht, klären wir in Ihrem Kanton.
Die ukrainische Grenze verlangt für die Urne die Sterbeurkunde und die Bescheinigung über das Fehlen verbotener Gegenstände. Die Behörde des Sterbelandes stellt sie aus, die Botschaft der Ukraine in Bern legalisiert sie. Die Zollerklärung, die an keine feste Form gebunden ist, bereiten wir vor.
Urnentransport: ab 700 €. Einzelheiten stehen auf der Seite „Überführung einer Urne mit Asche“, Zollfragen behandelt der Ratgeber „Zollabfertigung einer Urne mit Asche“.
Was die Überführung aus der Schweiz kostet
Was im Preis enthalten ist
Der Preis umfasst:
- Kontakt zu Krankenhaus und Leichenhalle
- örtliche und konsularische Dokumente sowie Dokumente für die Grenze
- Vorbereitung für die Reise
- hermetischer Sarg, verlöteter Zinkeinsatz
- Versiegelung nach Grenzvorschrift
- Transport auf der Straße oder teilweise per Flugzeug, je nachdem, was für Sie schneller und günstiger ist
- Übergabe an die Familie
Einen Sarg für die Trauerfeier bieten wir gesondert an.
Das ist ein „ab“-Preis für den ganzen Weg nach Hause. Eine Bestattung in der Ukraine ist eine eigene Leistung. Der Endbetrag hängt vom Kanton und vom Ort, von der Transportart, vom Sarg und von der Zahl der Dokumente ab. Rufen Sie uns an, dann rechnen wir ihn aus, sobald wir die Stadt kennen. Preise für alle Länder →
Unsere Arbeit



Tag und Nacht erreichbar
Sprachen: Ukrainisch, Englisch, Polnisch, Deutsch. Dieselbe Nummer im Messenger.
Fragen zur Überführung aus der Schweiz
Was kostet die Überführung eines Verstorbenen aus der Schweiz in die Ukraine?
Ab 3.300 € für den ganzen Weg nach Hause: Dokumente, Leichenpass, Vorbereitung des Verstorbenen, Sarg für die Reise, Transport und Grenzformalitäten. Eine Bestattung in der Ukraine wird gesondert berechnet. Alle Preise finden Sie auf der Seite „Preise“.
Wie lange dauert das?
Die Reise in die Ukraine dauert ab 24 Stunden, gerechnet ab der Abholung. Wird ein Teil der Strecke mit dem Flugzeug zurückgelegt, dauert der Flugabschnitt ab 2,5 Stunden. Am längsten dauert es, auf die Dokumente des Kantons und auf die Papiere für die ukrainische Grenze zu warten.
Was ist ein Leichenpass?
Der Leichenpass ist die Schweizer Genehmigung, einen Verstorbenen ins Ausland zu überführen. Kantonale Behörden stellen ihn aus, in Aargau und Solothurn zum Beispiel das Zivilstandsamt. Mit ihm reist ein versiegelter Sarg auf dem Luft- oder Landweg ohne Grenzkontrolle durch die Länder auf seinem Weg.
Warum ist es in jedem Kanton anders?
In der Schweiz sind die kantonalen Behörden für die Genehmigungen zur Überführung von Verstorbenen zuständig. Deshalb können die Behörde, die Liste der Dokumente und das Verfahren abweichen. Sie müssen sich darüber nicht selbst informieren: Wir klären die Regeln Ihres Kantons.
Welche Dokumente brauchen Sie von der Familie?
Den Pass des Verstorbenen und seinen Aufenthaltstitel (Ausländerausweis), falls Sie sie haben, dazu Ihren eigenen Pass und einen Nachweis der Verwandtschaft. Der Kanton Solothurn zum Beispiel akzeptiert nur Originale. Wir sagen Ihnen, wie Sie sie uns übergeben.
Muss ich in die Schweiz reisen?
In den meisten Fällen nicht. Das Protokoll über die Einsargung erstellen wir, die übrigen Dokumente erledigen wir in Ihrem Namen. Verlangt eine Behörde die persönliche Anwesenheit eines Angehörigen, sagen wir es Ihnen im Voraus. Was Sie von zu Hause aus tun können, steht im Ratgeber „Wenn die Familie nicht ins Ausland reisen kann“.
Welcher Sarg ist nötig? Ist Einbalsamierung Pflicht?
Ein hermetisch verschlossener Sarg mit einem Metalleinsatz im Inneren. Ein solcher Sarg entspricht sowohl den Schweizer Vorschriften als auch der ukrainischen Grenze. Ob eine Einbalsamierung nötig ist, hängt von der Route und den Vorgaben der Fluggesellschaft ab. Die Vorbereitung des Verstorbenen ist im Preis bereits enthalten. Wird eine Einbalsamierung nötig, sagen wir Ihnen im Voraus, ob sich der Betrag ändert. Mehr dazu unter „Vorbereitung des Verstorbenen“. Ausführlich erklärt es der Ratgeber „Sarg und Einbalsamierung für die Überführung in die Ukraine“.
Was soll ich tun, wenn es eine Versicherung gab?
Sagen Sie uns, welche Police es gibt, und schicken Sie uns ein Foto davon. Wir prüfen die Bedingungen und klären alles selbst mit dem Versicherer, damit Ihnen kein Anspruch verloren geht. Oft übernimmt eine Police die Kosten nur bis zur Grenze. Über den Rest informieren wir Sie im Voraus.
Holen Sie auch in Liechtenstein ab?
Ja. Die Botschaft der Ukraine in der Schweiz ist auch für Liechtenstein zuständig, rufen Sie uns also an. In der Schweiz holen wir aus jedem Kanton und aus jedem Ort ab. Mehr dazu unter „Überführung eines Verstorbenen aus Liechtenstein in die Ukraine“.
Können Sie eine Urne mit Asche überführen?
Ja. Das Straßburger Übereinkommen gilt nicht für Asche. An der ukrainischen Grenze braucht eine Urne die Sterbeurkunde und die Bescheinigung über das Fehlen verbotener Gegenstände, und die Zollabfertigung erfolgt mit einer schriftlichen Erklärung. Die Überführung einer Urne kostet ab 700 €. Mehr dazu unter „Überführung einer Urne mit Asche“.
Erzählen Sie, was passiert ist
Oleg Zdendiak und das Team. Wir erklären die nächsten Schritte.
Anfrage zur Überführung aus der Schweiz senden
Hinterlassen Sie Ihre Nummer, wir rufen Sie zurück.
Vielen Dank. Wir rufen Sie zurück. In dringenden Fällen erreichen Sie uns unter: +380 77 882 77 77.
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