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Dokumente nach einem Todesfall im Ausland: was in der Ukraine zu erledigen ist

Nach einem Todesfall im Ausland sind die Formalitäten nicht zu Ende, wenn der Verstorbene wieder zu Hause ist. Für die Bestattung, die Bestattungsbeihilfe, das Erbe und die Bank brauchen Sie die Sterbeurkunde. Wir erklären in einfachen Worten, welche Papiere Sie bereithalten sollten, was Sie damit in der Ukraine tun und an wen Sie sich mit Ihren Fragen wenden. Am Telefon sprechen wir Ukrainisch, Englisch, Polnisch und Deutsch.

Kurz gesagt: die Papiere, die Sie zu Hause brauchen

  • Die Sterbeurkunde: entweder eine ukrainische, ausgestellt vom Konsul, oder eine ausländische mit Apostille oder Legalisation und einer beglaubigten Übersetzung ins Ukrainische.
  • Hat der Konsul den Todesfall registriert, brauchen Sie für die Bestattungsbeihilfe die Bescheinigung des Konsuls, die bei der Registrierung ausgestellt wird.
  • Fragen Sie das Standesamt (DRAZS), ob in Ihrem Fall eine gesonderte Registrierung des Todesfalls in der Ukraine nötig ist.
  • Schieben Sie das Erbe nicht auf: Der Notar nennt Ihnen das Verfahren und die Fristen für Ihre Lage.
  • Wir übergeben der Familie zusammen mit dem Verstorbenen die Dokumente, die wir im Ausland beschafft haben und die bei ihr bleiben sollen.

Muss der Todesfall in der Ukraine erneut registriert werden?

Das ist eine der ersten Fragen der Familien. Die Antwort hängt davon ab, welche Dokumente Sie schon haben.

  • Der Konsul der Ukraine hat den Todesfall registriert. Dann haben Sie eine ukrainische Sterbeurkunde. Der Konsul übergibt sie nächsten Angehörigen oder schickt sie zusammen mit dem Pass des Verstorbenen an das Außenministerium der Ukraine, das sie an die Familie weitergibt. Für die Registrierung und für die erste Urkunde fällt keine Konsulargebühr an.
  • Sie haben nur eine ausländische Urkunde. Das kommt zum Beispiel in Norwegen vor: Die norwegischen Behörden registrieren den Todesfall, und die ukrainische Botschaft registriert ihn nicht noch einmal. In der Ukraine wird eine ausländische Urkunde anerkannt, wenn sie eine Apostille oder eine Legalisation trägt, sofern ein internationaler Vertrag nichts anderes vorsieht. Ausländische Dokumente werden den Standesämtern (DRAZS) zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung ins Ukrainische vorgelegt.

Ob in der Ukraine eine gesonderte Registrierung nötig ist, wenn der Todesfall schon im Ausland registriert wurde, klären Sie bitte mit dem Standesamt (DRAZS). Dort sagt man Ihnen, was Ihr Fall verlangt. Wie das im Land des Todesfalls abläuft, erklären wir Ihnen im ersten Gespräch.

Manchmal dauert es lange, die Dokumente zusammenzutragen. Ist seit dem Todesfall mehr als ein Jahr vergangen, registriert der Konsul ihn nach Prüfung der Dokumente trotzdem, mit dem Vermerk „verspätete Registrierung“ («Реєстрація з пропуском строку»).

Eine ausländische Urkunde: Apostille und beglaubigte Übersetzung

Die Ukraine ist dem Haager Übereinkommen von 1961 beigetreten. Zwischen den Vertragsstaaten schafft es die konsularische Legalisation ab: An ihre Stelle tritt die Apostille auf dem Dokument. Für andere Länder ist eine Legalisation nötig, sofern kein internationaler Vertrag das Dokument davon befreit.

Die zweite Bedingung ist die Übersetzung. Dokumente in einer Fremdsprache werden den Standesämtern zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung ins Ukrainische vorgelegt.

Einige Hinweise, die Ihnen Zeit sparen:

  • Bewahren Sie die Originale in einer Mappe auf und machen Sie mehrere Kopien.
  • Prüfen Sie, ob das Dokument vollständig und nicht nur vorläufig ist. In Deutschland erhalten Sie zum Beispiel unter Umständen eine Bescheinigung über die Zurückstellung der Beurkundung des Sterbefalls (Bescheinigung über die Zurückstellung). Nach Angaben der Botschaft der Ukraine in Deutschland kann sie für eine Bestattung in der Ukraine genügen, für Erbangelegenheiten reicht sie nicht. Für das Erbe brauchen Sie die vollständige Sterbeurkunde.
  • Ist etwas unklar, fotografieren Sie das Dokument und schicken es uns per Viber, WhatsApp oder Telegram. Wir sagen Ihnen, um welches Papier es sich handelt und was fehlt.

Mehr dazu lesen Sie im Artikel „Sterbeurkunde im Ausland“.

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Die Bestattungsbeihilfe: die Bescheinigung des Konsuls

In der Ukraine gibt es eine staatliche Bestattungsbeihilfe. Ist der Todesfall im Ausland eingetreten und registriert der Konsul ihn, stellt der Konsul bei der Registrierung eine Bescheinigung für die Sozialbehörde aus. Mit dieser Bescheinigung beantragt die Familie die Beihilfe.

In den ersten Tagen wird diese Bescheinigung oft vergessen. Wir erinnern Sie daran und sorgen dafür, dass sie zu den Dokumenten gehört, die wir der Familie übergeben.

Wie hoch die Beihilfe ist, bis wann Sie den Antrag stellen müssen, wer sie erhalten kann und welche Dokumente nötig sind, wenn der Konsul den Todesfall nicht registriert hat, erfragen Sie bitte beim Pensionsfonds der Ukraine oder bei der Sozialbehörde an Ihrem Wohnort. Den Betrag nennen wir hier bewusst nicht: Die geltenden Regeln erfahren Sie am besten von denen, die zahlen.

Bewahren Sie auch den Vertrag, die Rechnungen und die Belege für den Transport und die Bestattung auf: Eine Versicherung oder ein Arbeitgeber kann sie verlangen. Wer noch für die Kosten aufkommen kann, steht im Artikel „Wer die Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland zahlt“.

Das Erbe: warum Sie nicht warten sollten

Das Erbe regelt ein Notar. Dafür brauchen Sie eine vollständige Sterbeurkunde: eine ukrainische oder eine ausländische mit Apostille und beglaubigter Übersetzung. Die deutsche Bescheinigung über die Zurückstellung der Beurkundung reicht für Erbangelegenheiten zum Beispiel nicht aus.

Der Notar nennt Ihnen das Verfahren und die Fristen für Ihre Lage. Gehen Sie deshalb möglichst früh hin, ohne abzuwarten, bis sich alles beruhigt hat. Hat die verstorbene Person Konten oder Vermögen im Ausland hinterlassen, sagen Sie es dem Notar gleich.

Unsere Aufgabe ist es, dass die Sterbeurkunde schon in Ihren Händen ist, wenn Sie zum Notar gehen.

Was wir der Familie zusammen mit dem Verstorbenen übergeben

Die Dokumente, die wir im Land des Todesfalls und beim Konsulat beschafft haben und die bei der Familie bleiben sollen, übergeben wir Ihnen zusammen mit dem Verstorbenen. Je nach Land können das sein:

  • die ausländische Sterbeurkunde, mit Apostille oder Legalisation und mit Übersetzung ins Ukrainische, falls sie nötig waren;
  • die ukrainische Sterbeurkunde, falls der Konsul sie schon ausgestellt hat; andernfalls wird sie über das Außenministerium der Ukraine weitergegeben;
  • die Bescheinigung des Konsuls für die Sozialbehörde, für die Bestattungsbeihilfe;
  • der Pass und weitere Dokumente des Verstorbenen, falls das Konsulat sie der Begleitperson zurückgegeben hat; andernfalls werden sie an das Außenministerium der Ukraine geschickt;
  • der Vertrag und die Rechnungen für den Transport.

Legen Sie alles in eine Mappe. Ist etwas unklar, rufen Sie uns an, wir sagen Ihnen, wozu jedes Papier dient.

Auch für die Bestattung wird eine Sterbeurkunde gebraucht. Organisieren wir die Bestattung, kümmern wir uns um die Papiere für den Friedhof, einschließlich der Übersetzung und der Anerkennung ausländischer Dokumente. Mehr dazu finden Sie auf der Seite „Bestattung in der Ukraine“.

Fragen zu den Dokumenten nach der Überführung

Muss der Todesfall in der Ukraine ein zweites Mal registriert werden?

Bitte fragen Sie das Standesamt (DRAZS), was Ihr Fall verlangt. Eine ausländische Urkunde mit Apostille oder Legalisation und beglaubigter Übersetzung wird in der Ukraine anerkannt, und hat der Konsul den Todesfall registriert, haben Sie bereits eine ukrainische Urkunde.

Muss eine ausländische Urkunde übersetzt werden?

Ja. Dokumente in einer Fremdsprache werden den Standesämtern (DRAZS) zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung ins Ukrainische vorgelegt.

Was ist eine Apostille?

Das ist ein besonderer Vermerk, der ein Dokument für die anderen Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens von 1961 beglaubigt. Die Ukraine ist ihm beigetreten. Für Länder außerhalb des Übereinkommens ist statt der Apostille eine Legalisation nötig, sofern kein Vertrag das Dokument davon befreit.

Wo erhalte ich die Bescheinigung für die Bestattungsbeihilfe?

Sie wird vom Konsul der Ukraine bei der Registrierung des Todesfalls für die Sozialbehörde ausgestellt. Wohin Sie sie bringen und bis wann, erfahren Sie beim Pensionsfonds der Ukraine oder bei der Sozialbehörde an Ihrem Wohnort.

Wie hoch ist die Bestattungsbeihilfe?

Bitte erfragen Sie den Betrag und das Auszahlungsverfahren dort, wo Sie die Dokumente einreichen. So erhalten Sie eine aktuelle Antwort.

Was brauche ich für das Erbe?

Eine vollständige Sterbeurkunde: eine ukrainische oder eine ausländische mit Apostille und beglaubigter Übersetzung. Der Notar nennt Ihnen das Verfahren und die Fristen. Wenden Sie sich deshalb so früh wie möglich an ihn.

In Deutschland haben wir nur eine Bescheinigung über die Zurückstellung der Beurkundung des Sterbefalls erhalten. Genügt das?

Für eine Bestattung in der Ukraine kann es nach Angaben der Botschaft der Ukraine in Deutschland genügen. Für Erbangelegenheiten nicht: Dafür brauchen Sie die vollständige Sterbeurkunde.

Die Person ist vor mehr als einem Jahr gestorben. Kann der Todesfall noch registriert werden?

Ja. Nach Prüfung der Dokumente registriert der Konsul der Ukraine einen solchen Todesfall, mit dem Vermerk „verspätete Registrierung“ («Реєстрація з пропуском строку»).

Ein Teil der Dokumente fehlt. Was soll ich tun?

Schicken Sie uns ein Foto dessen, was Sie haben. Wir sagen Ihnen, was fehlt und wo Sie es erhalten.

Oleg Zdendiak

Erzählen Sie, was passiert ist

Oleg Zdendiak und das Team. Wir erklären die nächsten Schritte.

Wir helfen Ihnen bei den Dokumenten

Hinterlassen Sie Ihre Nummer, wir rufen Sie zurück und sagen Ihnen, welche Papiere Sie in Ihrem Fall brauchen. Ist der Verstorbene noch im Ausland, wählen Sie im Formular das Land: Wir sagen Ihnen, welche Dokumente dort und zu Hause nötig sind, und nennen Ihnen den Preis für den Transport.

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