Die Bestattungsbeihilfe: die Bescheinigung des Konsuls
In der Ukraine gibt es eine staatliche Bestattungsbeihilfe. Ist der Todesfall im Ausland eingetreten und registriert der Konsul ihn, stellt der Konsul bei der Registrierung eine Bescheinigung für die Sozialbehörde aus. Mit dieser Bescheinigung beantragt die Familie die Beihilfe.
In den ersten Tagen wird diese Bescheinigung oft vergessen. Wir erinnern Sie daran und sorgen dafür, dass sie zu den Dokumenten gehört, die wir der Familie übergeben.
Wie hoch die Beihilfe ist, bis wann Sie den Antrag stellen müssen, wer sie erhalten kann und welche Dokumente nötig sind, wenn der Konsul den Todesfall nicht registriert hat, erfragen Sie bitte beim Pensionsfonds der Ukraine oder bei der Sozialbehörde an Ihrem Wohnort. Den Betrag nennen wir hier bewusst nicht: Die geltenden Regeln erfahren Sie am besten von denen, die zahlen.
Bewahren Sie auch den Vertrag, die Rechnungen und die Belege für den Transport und die Bestattung auf: Eine Versicherung oder ein Arbeitgeber kann sie verlangen. Wer noch für die Kosten aufkommen kann, steht im Artikel „Wer die Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland zahlt“.