Urne ins Ausland überführen: Dokumente für die Ukraine
In Deutschland gilt für die Asche Verstorbener der sogenannte Friedhofszwang. Deshalb darf das Krematorium die Urne nicht einfach den Angehörigen aushändigen. Wie genau die Urne ins Ausland gelangt, hängt vom jeweiligen Bundesland ab.
Bayern
Die Urne wird nur an Friedhöfe und Bestattungsunternehmen ausgehändigt. Eine Weitergabe an Angehörige ist verboten. Ausnahme: Die Behörde kann die Aushändigung an einen Angehörigen genehmigen, wenn die Asche in ein Land gebracht wird, mit dem der Verstorbene eng verbunden war, und kein anderer zumutbarer Transportweg besteht. Der Angehörige muss dies schriftlich durch eine Erklärung an Eides statt versichern.
Berlin
Der Berliner Senat stellt klar: Für eine Urne ist kein Leichenpass erforderlich. Das Krematorium versendet die Urne direkt an den Bestattungsort im Ausland, sobald eine Bescheinigung des dortigen Friedhofs vorliegt, dass die Urne dort beigesetzt wird. Eine anderweitige Herausgabe der Urne ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Niedersachsen
Die Region Hannover gibt an, dass für die Überführung eines Leichnams oder einer Urne ins Ausland in den meisten Fällen ein Leichenpass benötigt wird. Diesen stellt das Gesundheitsamt der Region gegen eine Gebühr von 40 € aus.
Quelle: Region Hannover: Ausnahmen nach dem Bestattungsgesetz, Ausstellung von Leichenpässen, 2026
Welche Dokumente erforderlich sind, hängt also vom Ort der Einäscherung ab. In der Regel werden benötigt:
- Sterbeurkunde mit Apostille und Übersetzung;
- Einäscherungsbescheinigung des Krematoriums;
- Bescheinigung des ukrainischen Friedhofs über die geplante Beisetzung der Urne, mit deutscher Übersetzung (insbesondere für Berlin);
- Leichenpass, sofern das jeweilige Bundesland diesen verlangt.
Zwischen Deutschland und der Ukraine gilt das Haager Apostille-Übereinkommen (im Verhältnis beider Staaten seit 2010 in Kraft). Vor der Abreise klären wir mit der Konsularabteilung der Botschaft der Ukraine in Deutschland ab, ob zusätzliche Unterlagen erforderlich sind. Eine allgemeine Übersicht finden Sie auf der Seite Dokumente. Informationen zum Grenzübertritt lesen Sie im Artikel Zollabfertigung der Urne.
Der Transport der Urne ist per Flugzeug oder auf dem Landweg über Polen möglich.