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Ukraine → Spanien

Überführung eines Verstorbenen aus der Ukraine nach Spanien

Soll der Abschied von Ihrem Angehörigen in Spanien stattfinden, holen wir den Verstorbenen in Ihrer Stadt in der Ukraine ab und überführen ihn dorthin. Die ukrainischen Dokumente und die Unterlagen für das spanische Konsulat übernehmen wir, und wir erklären Ihnen jeden Schritt in einfachen Worten. Am Telefon sprechen wir Ukrainisch, Englisch, Polnisch und Deutsch.

Wir rufen Sie innerhalb von 5 Minuten zurück und nennen den Preis, sobald die Route feststeht.

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  • Seit 2015 überführen wir in beide Richtungen
  • Ukrainisches Unternehmen Unternehmensnummer (EDRPOU) 46261246
  • Vertrag mit festem Preis
  • Eigene Werkstatt Särge und Bestattungsbedarf
  • 24/7 eine Nummer für den ganzen Weg

Was Spanien bei der Einfuhr verlangt

Ein Verstorbener darf nur mit einer Genehmigung und vollständigen Unterlagen nach Spanien eingeführt werden. Unten stehen die Anforderungen aus offiziellen spanischen Quellen, bei jeder Angabe mit einem Link. Alles, was dafür in der Ukraine vorbereitet wird, stellen wir zusammen, ohne etwas auszulassen. Das ist unsere Aufgabe.

Wer die Einfuhr genehmigt

  • Die Einreise sterblicher Überreste nach Spanien wird von Sanidad Exterior (spanisches Gesundheitsministerium) kontrolliert und genehmigt; das gesamte Verfahren läuft elektronisch über die Plattform SISAEX. sanidad.gob.es
  • Für einen Verstorbenen aus einem Land, das weder dem Straßburger Übereinkommen (1973) noch dem Berliner Abkommen (1937) angehört, beantragt ein Angehöriger oder ein anderer Beteiligter die Genehmigung beim spanischen Konsulat im Herkunftsland. Der Antrag nennt unter anderem das Beförderungsmittel, den Grenzübergang und den Friedhof beziehungsweise den Ort der Bestattung oder Einäscherung. sanidad.gob.es
  • Nach Prüfung der Unterlagen stellt das spanische Konsulat das sogenannte „Documento Único“ aus, das bescheinigt, dass alle rechtlichen Voraussetzungen für die Überführung erfüllt sind. Dieses Dokument wird auch bei Ankunft des Verstorbenen in Spanien Sanidad Exterior vorgelegt. sanidad.gob.es

Regionale Vorschriften

Die Einfuhrvorschriften unterscheiden sich zwischen den Autonomen Gemeinschaften, deshalb prüfen wir sie für den Ort der Bestattung.

  • Die Vorschriften des Leichenwesens sind in Spanien auf die Autonomen Gemeinschaften übertragen worden; jede hat eigene Vorschriften, die in ihrem Gebiet gelten. Die Anforderungen an die Bestattung unterscheiden sich daher je nach Region. sanidad.gob.es

Dokumente und Sprache

  • Dem Antrag an das spanische Konsulat sind beizufügen: eine ärztliche Bescheinigung über die Todesursache; bei gewaltsamem Tod eine Genehmigung der Justizbehörde; eine Bescheinigung über die Einbalsamierung oder vorübergehende Konservierung; die Sterbeurkunde des örtlichen Standesamts; und eine Kopie des Antrags auf Überführungsgenehmigung bei der örtlichen Gesundheitsbehörde. boe.es
  • Das spanische Konsulat stellt das Documento Único aufgrund ordnungsgemäß legalisierter Dokumente aus (Art. 36 des Dekrets 2263/1974). boe.es
  • Verfahren vor der spanischen Zentralverwaltung werden auf Spanisch (Kastilisch) geführt. Als amtliche Übersetzungen gelten unter anderem Übersetzungen von vereidigten Übersetzern, die das spanische Außenministerium anerkennt. exteriores.gob.es

Der Sarg und die Vorbereitung des Verstorbenen

  • Damit Spanien die Einreise genehmigt, muss der Verstorbene einbalsamiert sein oder vorübergehend so konserviert werden, dass dies bis zur Beisetzung gewährleistet ist (Art. 35 der Verordnung über Leichenpolizei und Gesundheitswesen, Dekret 2263/1974). boe.es
  • Der Verstorbene wird in einen Überführungssarg gelegt, wie ihn Art. 40 des Dekrets 2263/1974 beschreibt (sofern internationale Abkommen nichts anderes vorsehen): zwei Behältnisse, außen aus festem Holz, innen aus Metall, z. B. aus verlöteten Zinkblechen von mindestens 0,45 mm Stärke; der Sarg muss Gasfilterventile oder ähnliche Vorrichtungen gegen inneren Gasdruck haben. boe.es
  • Ein Beamter des spanischen Konsulats wohnt dem Verschließen des Sarges bei und fertigt ein Protokoll an, das den Sarg beschreibt; über den Sarg wird ein mit dem Wachssiegel des Konsulats versiegeltes Band gelegt. boe.es

Wir bereiten den Verstorbenen auf die Reise vor und legen ihn so in den Sarg, wie es die spanischen Vorschriften verlangen.

Die Botschaft von Spanien in der Ukraine

Wird die Einfuhrgenehmigung über das spanische Konsulat eingeholt (siehe oben), läuft der Vorgang über die Konsularabteilung der Botschaft:

  • Die Konsularabteilung der Spanischen Botschaft in der Ukraine arbeitet in eingeschränktem Umfang in Warschau weiter. exteriores.gob.es

Vor jeder Überführung prüfen wir, wie die Unterlagen derzeit eingereicht werden können.

Die ukrainische Seite

Alles, was für die Ausfuhr des Verstorbenen aus der Ukraine nötig ist, erledigen wir für Sie.

Die ukrainischen Unterlagen sind für jedes Land gleich; sie stehen auf der Seite „Überführung eines Verstorbenen aus der Ukraine ins Ausland“.

Wer den Verstorbenen in Spanien übernimmt

Wir organisieren den Transport und übergeben den Verstorbenen dem Bestattungsinstitut in Spanien, das die Familie auswählt.

  • Die Einreise nach Spanien beantragt das Bestattungsunternehmen über die Plattform SISAEX, gerichtet an den Dienst von Sanidad Exterior am Einreiseort. Die erteilte Einreisegenehmigung wird dem Zoll zur abschließenden Abfertigung des Verstorbenen vorgelegt. sanidad.gob.es

Die Bestattung in Spanien führt dann dieses Bestattungsinstitut durch. Die Dokumente für den Grenzübertritt schicken wir ihm vorab.

Eine Urne mit Asche

  • Der Transport von Asche unterliegt in Spanien keinen gesundheitspolizeilichen Anforderungen: Die Asche muss lediglich in einem Behältnis (Urne) befördert werden, auf dessen Außenseite der Name des Verstorbenen steht. sanidad.gob.es

Auch eine Urne mit Asche können wir aus der Ukraine nach Spanien überführen. Den Preis erfahren Sie, wenn Sie unten auf „Preis anfragen“ klicken.

Der Preis für Ihre Route

Nennen Sie das Land. Dazu Ihre ukrainische Stadt. Erst die Route, dann der Preis.

Fragen zur Überführung aus der Ukraine nach Spanien

Wo wird der Antrag auf Einfuhr eines Verstorbenen nach Spanien gestellt?

Beim spanischen Konsulat im Herkunftsland; den Antrag stellt ein Angehöriger oder ein anderer Beteiligter. Die Unterlagen dafür stellen wir zusammen.

Was ist das Documento Único und wer stellt es aus?

Das spanische Konsulat stellt es nach Prüfung der Unterlagen aus. Es bescheinigt, dass alle Voraussetzungen der Überführung erfüllt sind, und wird in Spanien der Behörde Sanidad Exterior vorgelegt. Wir helfen Ihnen, die Dokumente dafür vorzubereiten, noch bevor der Verstorbene die Ukraine verlässt.

In welcher Sprache müssen die Dokumente für Spanien vorliegen?

Auf Spanisch (Kastilisch); als amtlich gelten Übersetzungen von vereidigten Übersetzern, die das spanische Außenministerium anerkennt. Übersetzung und Apostille bestellen wir dort, wo sie nötig sind.

Ist die Einbalsamierung oder Konservierung des Verstorbenen für Spanien Pflicht?

Ja: Der Verstorbene muss einbalsamiert oder vorübergehend konserviert sein. Diese Vorbereitung übernehmen wir noch in der Ukraine, bevor der Sarg geschlossen wird.

Gelten in allen Regionen Spaniens dieselben Regeln?

Nein: Die Gesundheitsvorschriften für Bestattungen setzen die Autonomen Gemeinschaften fest, deshalb unterscheiden sich die Anforderungen. Wir klären daher gleich zu Beginn die Vorschriften der Region, in der die Bestattung stattfinden soll.

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