Kurz zusammengefasst in 30 Sekunden.
- Die Regeln für die Enterdigung (Exhumierung) legt das Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes fest. In Wien ist das das Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz, in Niederösterreich das NÖ Bestattungsgesetz 2007.
- Wenn in Wien seit dem Tod mehr als ein halbes Jahr vergangen ist, wird die Enterdigung nicht bewilligt, sondern beim Magistrat angezeigt. Erfolgt innerhalb von drei Tagen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen keine Untersagung, dürfen die Arbeiten durchgeführt werden.
- In Niederösterreich ist eine Bewilligung der Gemeinde erforderlich, und ein Sarg wird vor Ablauf von 10 Jahren nach der Bestattung nur aus wichtigen Gründen gehoben.
- Für die Überführung des Leichnams ins Ausland sind ein Leichenpass und ein dichter Sarg mit undurchlässiger Einlage erforderlich.
- Unsere Leistung für die Exhumierung kostet ab 500 € zuzüglich der Kosten für die Überführung aus Österreich. Den genauen Betrag berechnen wir individuell für Ihre Situation.
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