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Exhumierung in Österreich und Umbettung in die Ukraine

Eine Exhumierung (in Österreich rechtlich meist Enterdigung genannt) ist möglich, und eine Familie aus der Ukraine kann sie organisieren, ohne dafür nach Österreich reisen zu müssen. Es gibt jedoch kein einheitliches österreichisches Bestattungsgesetz: Jedes Bundesland hat sein eigenes. Im Folgenden erklären wir die Regeln am Beispiel von Wien und Niederösterreich und zeigen, was wir tun, um Ihren Angehörigen nach Hause zu überführen.

Kurz zusammengefasst in 30 Sekunden.

  • Die Regeln für die Enterdigung (Exhumierung) legt das Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes fest. In Wien ist das das Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz, in Niederösterreich das NÖ Bestattungsgesetz 2007.
  • Wenn in Wien seit dem Tod mehr als ein halbes Jahr vergangen ist, wird die Enterdigung nicht bewilligt, sondern beim Magistrat angezeigt. Erfolgt innerhalb von drei Tagen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen keine Untersagung, dürfen die Arbeiten durchgeführt werden.
  • In Niederösterreich ist eine Bewilligung der Gemeinde erforderlich, und ein Sarg wird vor Ablauf von 10 Jahren nach der Bestattung nur aus wichtigen Gründen gehoben.
  • Für die Überführung des Leichnams ins Ausland sind ein Leichenpass und ein dichter Sarg mit undurchlässiger Einlage erforderlich.
  • Unsere Leistung für die Exhumierung kostet ab 500 € zuzüglich der Kosten für die Überführung aus Österreich. Den genauen Betrag berechnen wir individuell für Ihre Situation.

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Leichenwagen vor einer Kirche mit goldenen Kuppeln

Wer eine Exhumierung in Österreich beantragen kann

Die Schlüsselperson ist hier der Inhaber des Grabstellenrechts. In Wien ist dieses Grabstellenrecht ein privates Benützungsrecht, das nach dem Tod des Inhabers vererbt wird. Das Wiener Gesetz verlangt, dass dem Antrag oder der Anzeige der Enterdigung die Zustimmung des Rechtsträgers der Bestattungsanlage (Friedhofsverwaltung) beigefügt wird.

In Niederösterreich regelt das Gesetz dies direkt: Den Antrag stellt die benützungsberechtigte Person. Nahe Angehörige können den Antrag ebenfalls stellen, jedoch nur mit deren Zustimmung. Im Antrag muss angegeben werden, wohin der Leichnam oder die Urne anschließend überführt wird.

Wenn die Familie in der Ukraine lebt, ist eine Reise nach Österreich in der Regel nicht nötig. Sie unterschreiben eine Vollmacht, wir bereiten den Antrag vor und übersetzen die Dokumente zum Verwandtschaftsverhältnis ins Deutsche. Sollte der Friedhof eine persönliche Unterschrift des Grabstellenberechtigten verlangen, teilen wir Ihnen das im Voraus mit.

Gesetz und Bewilligungen

Das Bestattungswesen in Österreich ist Ländersache. Deshalb klären wir zuerst, in welchem Bundesland und in welcher Gemeinde die verstorbene Person bestattet ist. Zwei Beispiele.

Wien

Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz (WLBG), § 18:

  • Wenn seit dem Tod weniger als ein halbes Jahr vergangen ist, ist eine Bewilligung des Magistrats erforderlich. Diese wird versagt, wenn eine konkrete Gefahr der Krankheitsübertragung auf die bei der Enterdigung beschäftigten Personen oder auf andere besteht.
  • Wenn mehr als ein halbes Jahr vergangen ist, wird die Enterdigung dem Magistrat schriftlich gemeldet (Anzeige). Die Enterdigung ist zulässig, wenn der Magistrat sie nicht binnen drei Tagen nach Erhalt der Anzeige und aller Unterlagen untersagt.
  • In beiden Fällen muss die Zustimmung des Rechtsträgers der Bestattungsanlage nachgewiesen werden.
  • Der Magistrat kann sanitäre Auflagen erteilen und einen Zeitpunkt festlegen, zu dem der Amtsarzt (amtsärztliches Organ) anwesend sein kann.

Niederösterreich

NÖ Bestattungsgesetz 2007, § 19:

  • Für die Enterdigung einer Leiche, von Gebeinen oder einer Urne ist die Bewilligung der Gemeinde erforderlich.
  • Die Mindestruhefrist beträgt 10 Jahre. Vor deren Ablauf wird ein Leichnam nur aus wichtigen Gründen gehoben. Für Urnen gilt diese Einschränkung nicht.
  • Die Enterdigung einer Leiche vor Ablauf von 10 Jahren darf nur durch ein befugtes Bestattungsunternehmen durchgeführt werden.

In anderen Bundesländern gelten eigene Regeln. Wer die Bewilligung erteilt und wie lange die Entscheidung dauert, klären wir bei der örtlichen Behörde Ihrer Gemeinde. Eine Frist für die Bearbeitung des Antrags ist im niederösterreichischen Gesetz nicht festgelegt.

Wann eine Exhumierung möglich ist

  • Wien: Das Gesetz legt keine Mindestfrist nach der Bestattung fest. Die Grenze von einem halben Jahr ändert lediglich das Verfahren (Bewilligung oder Anzeige).
  • Niederösterreich: Ein Sarg wird früher als 10 Jahre nach der Bestattung nur aus wichtigen Gründen gehoben. Das stärkste Argument für Ukrainer: Die Familie lebt in der Ukraine und möchte, dass der Angehörige in der Heimat ruht. Dies sollte durch Dokumente belegt werden.
  • Eine Urne zu verlegen ist einfacher. In Niederösterreich gilt für sie keine Ruhefrist, die Bewilligung der Gemeinde ist aber dennoch erforderlich.

Verbotene Monate haben wir in den Gesetzen von Wien und Niederösterreich nicht gefunden. Ob ein bestimmter Friedhof im Winter Arbeiten durchführt, erfragen wir bei der örtlichen Stelle. Wenn die Person an einer Infektionskrankheit verstorben ist, kann die Behörde die Enterdigung untersagen oder strengere Auflagen machen.

Wie die Exhumierung abläuft

Den Termin und die Bedingungen stimmen wir mit dem Friedhof und bei Bedarf mit dem Magistrat ab. Geöffnet wird das Grab von Mitarbeitern des Friedhofs oder des Bestattungsunternehmens. Ein Amtsarzt kann anwesend sein, wenn die Behörde dies anordnet. Die Familie muss nicht zwingend anreisen.

Den alten Sarg entsorgt der Friedhof selbst. So sieht es das Wiener Gesetz (§ 31) vor. Der Leichnam wird in einen neuen Überführungssarg umgebettet. Das Wiener Gesetz (§ 14) schreibt einen widerstandsfähigen und dicht verschlossenen Sarg mit einer flüssigkeitsundurchlässigen Einlage vor. Wir verwenden für den Transport einen hermetisch verschlossenen Metallsarg.

Ob die sterblichen Überreste nach der Enterdigung eingeäschert werden können, um eine Urne in die Ukraine zu bringen, hängt vom Zustand der Überreste und den Regeln des Krematoriums ab. Das klären wir im Einzelfall mit der zuständigen Behörde.

Dokumente für die Überführung in die Ukraine

  • Bewilligung oder Bestätigung der Anzeige über die Enterdigung vom Magistrat oder der Gemeinde;
  • Zustimmung des Rechtsträgers des Friedhofs;
  • Leichenpass. In Wien wird dieser vom Magistrat auf schriftliche Anzeige eines befugten Bestattungsunternehmens ausgestellt. Darin werden Name, Alter, Ort, Datum und Ursache des Todes, Bestimmungsort, Sargtyp und Transportmittel angegeben (WLBG, §§ 16–17);
  • Sterbeurkunde mit Apostille. Die Apostille wird von der Landesregierung des Bundeslandes ausgestellt, in dem das Dokument ausgestellt wurde, in Tirol beispielsweise von der Abteilung Staatsbürgerschaft beim Amt der Landesregierung;
  • Übersetzung der Dokumente ins Ukrainische.

Vor der Abfahrt stimmen wir das Dokumentenpaket mit der Botschaft der Ukraine in Österreich ab. Eine allgemeine Übersicht finden Sie auf der Seite Dokumente.

Umbettung in der Ukraine

Für die erneute Bestattung in der Ukraine ist die Genehmigung des Exekutivkomitees des örtlichen Rates am neuen Bestattungsort erforderlich. Da in Niederösterreich bereits im Antrag angegeben werden muss, wohin der Leichnam überführt wird, bereiten wir den Grabplatz in der Ukraine gleichzeitig mit den österreichischen Dokumenten vor. Wie man die Genehmigung erhält und was der ukrainische Friedhof verlangt, erklären wir im Artikel Exhumierung und Umbettung in der Ukraine.

Was kostet eine Exhumierung in Österreich

Es gibt keinen einheitlichen Tarif. Die Preise legt jeder Friedhof in seiner eigenen Tarifordnung fest. Ein Beispiel: In der Stadt Wels (Oberösterreich) beträgt der Tarif für das Jahr 2026 für die Exhumierung einer Leiche 506 € und für die Exhumierung einer Urne 80 €. In anderen Städten gelten andere Beträge.

Gesondert zu bezahlen sind:

  • Arbeiten des Friedhofs nach dessen Tarif;
  • neuer Sarg für die Überführung;
  • Apostille, Übersetzungen;
  • Abbau des Grabsteins, falls die Familie diesen mitnimmt.

Unsere Leistung für die Exhumierung kostet ab 500 € zuzüglich der Kosten für die Überführung (Repatriierung) aus Österreich. Den genauen Betrag berechnen wir inklusive der örtlichen Gebühren individuell für Ihre Situation. Bei der Überführung arbeiten wir ohne Vorauszahlung: Die Zahlung erfolgt nach der vertragsgemäßen Übergabe.

Wie lange dauert das

SchrittUngefähre Dauer
Gespräch, Klärung von Bundesland, Friedhof und Inhaber des Grabstellenrechts1–3 Tage
Vollmacht, Zustimmung des Grabstellenberechtigten, Übersetzungen, Grabplatz in der Ukraine1–3 Wochen
Bewilligung der Gemeinde oder Anzeige beim Magistrat in Wien (3 Tage nach vollständigem Paket)einige Tage bis mehrere Wochen
Enterdigung, neuer Sarg, Leichenpass1–2 Wochen
Überführung in die Ukraineeinige Tage
Wiederbestattung in der Ukrainenach Vereinbarung mit dem Friedhof

Die Fristen hängen von den Behörden und der Friedhofsverwaltung ab, worauf wir keinen Einfluss haben. Am längsten dauert in der Regel das Warten auf den Arbeitstermin und die Dokumente.

Häufige Fragen

Kann man in Österreich eine Exhumierung durchführen und den Verstorbenen in die Ukraine überführen?

Ja. Erforderlich sind die Zustimmung des Grabstellenberechtigten und des Friedhofs, die Bewilligung oder Anzeige bei der Behörde nach dem jeweiligen Landesgesetz sowie ein Leichenpass für die Ausfuhr.

Wer erteilt die Bewilligung für eine Exhumierung in Österreich?

Das hängt vom Bundesland ab. In Wien ist es der Magistrat: eine Bewilligung, wenn seit dem Tod weniger als ein halbes Jahr vergangen ist, und eine Anzeige, wenn es länger her ist. In Niederösterreich erteilt die Gemeinde die Bewilligung.

Wie viele Jahre müssen nach der Bestattung vergangen sein?

In Wien gibt es keine Mindestfrist. In Niederösterreich wird ein Sarg vor Ablauf von 10 Jahren nach der Bestattung nur aus wichtigen Gründen gehoben. Für Urnen gilt dies nicht.

Was kostet eine Exhumierung in Österreich?

Jeder Friedhof hat seinen eigenen Tarif. In Wels sind es im Jahr 2026 beispielsweise 506 € für einen Leichnam und 80 € für eine Urne. Unsere Exhumierung kostet ab 500 € zuzüglich der Überführung in die Ukraine.

Kann man eine Urne aus Österreich in die Ukraine überführen?

Ja. Für eine Urne ist das Verfahren meist einfacher. Welche Bewilligungen nötig sind, hängt vom Bundesland ab: In Niederösterreich braucht es zum Beispiel eine Bewilligung der Gemeinde. Die Urne wird in einem dafür geeigneten Behältnis transportiert.

Müssen die Angehörigen nach Österreich reisen?

In der Regel nicht. Die Dokumente erledigen wir per Vollmacht, die Exhumierung und die Überführung organisieren wir selbst.

Was jetzt zu tun ist

  1. Suchen Sie zusammen, was Sie haben: Name des Friedhofs und der Stadt, Grabnummer, Grabdokumente, Sterbeurkunde.
  2. Klären Sie, wer als Benützungsberechtigter für das Grab eingetragen ist. Wenn diese Person bereits verstorben ist, sagen Sie uns Bescheid: Das Recht muss dann umgeschrieben werden.
  3. Legen Sie den Bestattungsort in der Ukraine fest.
  4. Rufen Sie uns an. Wir klären die Regeln Ihres Bundeslandes und des Friedhofs und bereiten die Dokumente vor. Ausführliche Informationen zum Transport finden Sie auf der Seite Leichenüberführung aus Österreich.

Wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch über Viber, WhatsApp und Telegram.

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